Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und dem Orthoptik-Shop (nachstehend OS), soweit keine speziellen Vereinbarungen getroffen wurden.
1. Offerten
Offerten, die keine Gültigkeitsfrist aufweisen, sind unverbindlich.
2. Vertragsabschluss
2.1. Ein Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn OS die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt hat, sei es durch direkte Faktura oder durch Auftragsbestätigung.
2.2. Offerten von OS sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, welche die Offerten tatsächlich bearbeiten.
3. Umfang und Lieferung
3.1. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung, wie unter Artikel 2.1 beschrieben, massgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht aufgeführt sind, werden separat berechnet.
3.2. Angaben und Abbildungen in Druckschriften, technischen Unterlagen wie Beschreibungen, Zeichnungen, Prospekten und dergleichen sind unverbindlich.
4. Preise
4.1. Sofern in der Offerte keine anderslautende Preisgestaltung vermerkt ist, verstehen sich die Preise in Schweizerfranken, d.h. insbesondere exklusive Mehrwertsteuer, Versand, Transport, Verpackung, Versicherung.
4.2. Preise mit Jahresrabattierung gemäss laufenden Rahmenverträgen sind durch entsprechenden Hinweis auf Offerte- oder Auftragsbestätigung und Rechnung gekennzeichnet, sofern sich der Rabatt zum Zeitpunkt der Dokumenterstellung kalkulieren lässt.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Die Zahlungspflicht des Kunden gilt erst nach Eingang des Kaufpreises und allfälliger Nebenforderungen als erfüllt, vorausgesetzt, der bezahlte Betrag steht OS zur freien Verfügung.
5.2. OS behält sich vor, bei Zahlungsverzögerung ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen zu verlangen. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zur vertragsgemässen Bezahlung nicht aufgehoben.
5.3. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die OS nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden.
6. Retouren Regelung
Es wird keine Rücknahme vorgenommen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung bleibt Eigentum von OS bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von OS erforderlich sind, mitzuwirken. OS behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt selbständig eintragen zu lassen.
8. Lieferfrist
8.1. Lieferfristen werden von OS aufgrund der im Zeitpunkt ihrer Festlegung herrschenden Lagerbestands- und Beschaffungsverhältnisse angegeben. Ändern sich diese Verhältnisse wesentlich, so steht OS das Recht zu, neue Liefertermine festzulegen.
8.2. Die Lieferfrist beginnt am Tage des Bestellungseinganges, frühestens jedoch nach Erhalt definitiver Angaben über die bestellte Ware und einer allfällig vereinbarten Vorauszahlung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bei deren Ablauf die Lieferung dem Spediteur übergeben wurde.
8.3. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert
- • bei nachträglicher Abänderung der Bestellung,
- • bei Auftreten unvorhergesehener Hindernisse wie höherer Gewalt, behördlicher Verfügung, transport- oder lieferantenbedingter Verzögerung.
- • bei Nichteinhaltung der vertraglichen Pflichten, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden.
8.4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung, anderslautende, im Voraus schriftlich getroffene Vereinbarungen ausgenommen.
9. Export
Die Lieferungen sind für die Verwendung in der Schweiz bestimmt. Exporte dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung von OS getätigt werden.
10. Prüfung und Abnahme der Lieferung
10.1. Soweit dies üblich ist, wird jede Lieferung vor dem Versand geprüft. Verlangt der Kunde weitergehende Prüfungen, sind diese schriftlich zu vereinbaren und vom Kunden zu bezahlen.
10.2. Erkennbare Mängel hat der Kunde umgehend nach Eingang der Lieferung OS schriftlich mitzuteilen.
10.3. Der Kunde hat die Lieferung innert 5 Werktagen nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als angenommen und akzeptiert.
11. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen – ausdrückliche schriftliche anderslautende Vereinbarungen vor-behalten – spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Kunden über, auch wenn die Lieferung franko, CIF, FOB oder unter ähnlicher Klausel erfolgt. Wird der Versand aus Gründen, die OS nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht, so wird die Lieferung unter Benachrichtigung des Kunden auf dessen Rechnung und Gefahr gelagert.
12. Transport und Versicherung
12.1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ohne besondere Instruktionen, wird von der OS die am vorteilhaftesten erscheinende Versandart gewählt.
12.2. Besondere Wünsche betreffend Versand und Transport sind OS rechtzeitig bekanntzugeben.
12.3. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und dem betreffenden Transporteur umgehend anzuzeigen.
12.4. Zusatzversicherungen gegen Schäden aller Art sind vom Kunden zu verlangen und gehen zu seinen Lasten.
13. Gewährleistung
13.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen vorbehältlich nachfolgender Präzisierungen.
13.2. Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Auslieferung an den Kunden Eine allfällige Verkürzung der Gewährleistungsfrist wird in der Regel in der Offerte aufgeführt. Der Hinweis in der Offerte oder Auftragsbestätigung auf den Kauf einer gebrauchten Sache gilt als Verkürzung auf die gesetzliche Mindestfrist.
13.3. Für Schäden, welche durch normale Abnutzung, unsachgemässe Behandlung, mangelhafte Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung sowie infolge anderer Gründe entstehen, welche die OS nicht zu vertreten hat, haftet sie nicht. Im Weiteren lehnt der OS jede Gewährleistung und Haftung ab, wenn der Käufer selbst oder durch nicht autorisierte Dritte und ohne schriftliche Zustimmung der OS Änderungen am Objekt vornimmt.
13.4. Transportschäden fallen nicht unter die Gewährleistung.
13.5. Jeder weitere Anspruch des Käufers wegen mangelhafter Lieferung resp. Nachlieferung oder Nachbesserung, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung für die Lieferung enthält insbesondere keine Zusicherung für ihre kommerzielle Verwertbarkeit oder für ihre Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck.
13.6. Der OS ist nicht gehalten, Gewährleistung zu erbringen, solange der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen im Verzug ist.
14. Haftung
OS haftet für die vertragsgemässe Lieferung im Rahmen der Gewährleistung. Jede Haftung für direkten oder indirekten Schaden (insbesondere entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter), der sich aus der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen von OS oder aus dem Betrieb bzw. dem Betriebsstillstand der von OS gelieferten Produkte und Teile ergibt, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
15. Profilbildung und Marketing
OS ist ermächtigt, Kundendaten und Daten von Drittquellen zu speichern, zu bearbeiten und zu nutzen und daraus Profile zu erstellen. Diese werden von OS insbesondere genutzt, um Kunden gegebenenfalls individuelle Beratung, massgeschneiderte Angebote sowie Informationen über Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen sowie für Marktforschungs-, Marketing- und Risikomanagementzwecke. Dies betrifft insbesondere folgende Daten: Stammdaten, Finanzdaten und Kundenbedürfnisse.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1. Es gilt schweizerisches Recht.
16.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Kunden und für OS ist 6430 Schwyz, Kanton Schwyz, Schweiz. Es steht OS aber auch das Recht zu, den Kunden an seinem Domizil zu belangen.
Steinen 2022